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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheit als zweites Standbein: Wie Techniker und Ingenieure zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit
Sicherheit als zweites Standbein: Wie Techniker und Ingenieure zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden

Praktisch jeder Betrieb in Deutschland braucht sie – vom ersten Beschäftigten an. Und trotzdem: In kaum einem Studienplan taucht die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf. Der Weg dorthin führt über einen Beruf, den viele von Ihnen längst haben. Ingenieur, Techniker, Meister. Wer das mitbringt, dem fehlt oft nur ein Lehrgang.

Die Funktion hat sich keine Personalabteilung ausgedacht. Sie steht im Gesetz. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen (§ 5 ASiG) – und zwar nicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße. Nach der DGUV Vorschrift 2 fällt schon der Kleinstbetrieb ab einer beschäftigten Person unter die Regelbetreuung. Deshalb ist die Sifa, wie die Kurzform lautet, eine der wenigen technischen Rollen mit einer Nachfrage, die per Gesetz nicht abreißt.

Wer überhaupt Fachkraft werden darf

Der entscheidende Filter steht in § 7 ASiG. Drei Berufsgruppen nennt das Gesetz: Sicherheitsingenieure, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, dazu Techniker und Meister mit der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde. Ohne einen dieser technischen Hintergründe? Wird es in aller Regel nichts. Für Maschinenbauer, Elektrotechnikerinnen, Mechatroniker oder Industriemeister ist die Sifa deshalb kein Berufswechsel. Eher eine Aufsattelung. Die zweite Voraussetzung ist die Fachkunde selbst – und die holt man sich in einem staatlich anerkannten Qualifizierungslehrgang.

Seit dem 1. Juli 2023 läuft dieser Lehrgang nach der neuen Konzeption „Sifa 3.0". Träger ist die DGUV, gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Aufbau ist zweigeteilt: ein branchenübergreifender Teil mit den Lernfeldern 1 bis 5, dazu ein branchenspezifischer Teil mit Lernfeld 6. Das eigentlich Neue steckt aber in der Lernform. Nur rund 30 Prozent laufen in Präsenz. Die restlichen etwa 70 Prozent bestreiten Sie selbstorganisiert über die digitale „Sifa-Lernwelt", ergänzt durch betriebliche Praktika. Berufsbegleitend sollten Sie mit rund 15 Monaten und mindestens 100 Lerntagen rechnen, verteilt über etwa zwei Jahre. Am Ende: eine Prüfung nach der Prüfungsordnung der DGUV.

Bevor Sie sich anmelden, klären Sie drei Dinge – am besten früh:

  • Wer zahlt? Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft oder Sie selbst. Häufig übernimmt der Betrieb die Kosten, wenn er die Fachkraft anschließend ohnehin bestellen will.
  • Passt Ihre Grundqualifikation zu § 7 ASiG? Im Zweifel entscheidet die zuständige Behörde oder der Unfallversicherungsträger über Ausnahmen bei „entsprechenden Fachkenntnissen".
  • Haben Sie einen Betrieb für das Praktikum? Ohne praktische Anteile kommen Sie nicht durch den Lehrgang.

Was die Rolle dann im Alltag heißt, steht fast wörtlich in § 6 ASiG. Die Fachkraft berät den Arbeitgeber – bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl von Schutzausrüstung. Sie prüft Anlagen und technische Arbeitsmittel, gerade vor der Inbetriebnahme. Sie geht durch den Betrieb, schaut sich an, wie der Arbeitsschutz tatsächlich umgesetzt wird, und untersucht Unfälle. Und sie unterweist die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren. Ein Punkt für Ihre eigene Positionierung: Die Sifa berät, sie weist nicht an. Sie sagt, was sicher ist. Entscheiden muss die Führung.

Was viele unterschätzen: Vollzeit-Sifa müssen Sie gar nicht werden. Viele üben die Funktion neben ihrer eigentlichen technischen Rolle aus. Die DGUV Vorschrift 2 bemisst dafür Mindesteinsatzzeiten, je nach Beschäftigtenzahl und Gefährdung des Betriebs. Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte dürfen inzwischen die „kleine" Regelbetreuung nach Anlage 1 nutzen; früher lag diese Schwelle bei zehn. Und ab dem 1. Januar 2026 darf mit der Neufassung der Vorschrift bis zu ein Drittel der Betreuung online oder telefonisch erfolgen – vorausgesetzt, der Betrieb ist durch eine Erstbegehung bekannt.

Bleibt die Frage nach dem Geld. Eine eigene Gehaltskategorie „Arbeitssicherheit" führen wir nicht, denn die Sifa ist eine Funktion, kein eigener Stellentyp. Als Orientierung taugt das technische Umfeld, aus dem die meisten Fachkräfte kommen. Über alle Fachgebiete hinweg liegt der Median der ausgeschriebenen Einstiegsgehälter bei 4.757 EUR brutto im Monat, die mittlere Bandbreite bei 3.954 bis 5.485 EUR (eigene Auswertung der aktuell auf technikjobs.de ausgeschriebenen Stellen, Stand 03.07.2026). Im technischen Kern – etwa Elektrik, Installation, Energietechnik – liegt der Median bei 3.541 EUR, nach oben reicht die Spanne je nach Verantwortung bis 7.539 EUR. Die Fachkunde als Sifa bringt in diesem Gefüge keinen automatischen Aufschlag. Aber ein Argument. Vor allem dort, wo der Arbeitgeber die Funktion ohnehin besetzen muss und intern niemand die Voraussetzungen erfüllt.

Genau das ist der Hebel. Die Bestellung ist Pflicht, die qualifizierten Köpfe sind knapp. Wer die technische Grundausbildung schon in der Tasche hat, kauft sich mit einem Lehrgang in eine Rolle ein, die kein Betrieb wegrationalisieren kann.

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Quellen