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Zeitarbeit

Neun Monate bis zum gleichen Lohn: Was Zeitarbeit Technikern und Ingenieuren wirklich einbringt

Anna-Maria Inzinger
07. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Neun Monate bis zum gleichen Lohn: Was Zeitarbeit Technikern und Ingenieuren wirklich einbringt

Viele Techniker und Ingenieure steigen über einen Personaldienstleister in die Industrie ein – oft, ohne die eigenen Rechte zu kennen. Dabei entscheidet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz über bares Geld: Zuschläge ab der sechsten Woche, gleicher Lohn nach neun Monaten, ein hartes Zeitlimit nach anderthalb Jahren. Wer die drei Fristen kennt, weiß, wann er verhandeln oder auf Übernahme drängen kann.

Der Einsatz beginnt beim Kunden, der Vertrag läuft mit der Zeitarbeitsfirma. Für Metall-, Elektro- und Anlagenbaubetriebe ist das ein Standardweg, Fachkräfte flexibel zu bekommen. Für dich als Techniker bedeutet es: Dein Lohn richtet sich zunächst nach dem Tarif der Zeitarbeit – nicht nach dem der Halle, in der du stehst. Genau hier setzt das Gesetz an und schiebt dich Stufe für Stufe an das Niveau der Stammbelegschaft heran.

Equal Pay: gleicher Lohn ab dem neunten Monat

Der Grundsatz steht in § 8 Absatz 1 AÜG: Wer überlassen wird, hat Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen – inklusive Entgelt – eines vergleichbaren Beschäftigten im Einsatzbetrieb. Das nennt sich Equal Pay. Ein Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon aber abweichen, und zwar laut § 8 Absatz 4 AÜG nur für die ersten neun Monate eines Einsatzes. Danach greift der gleiche Lohn zwingend.

Eine Verlängerung ist möglich: Gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag, der dich stufenweise an das Vergleichsentgelt heranführt, kann die Frist auf höchstens 15 Monate gestreckt werden. Länger geht nicht. Und Vorsicht bei Unterbrechungen – nur eine Pause von mehr als drei Monaten setzt die Uhr wieder auf null. Kürzere Unterbrechungen werden angerechnet, die Frist läuft weiter.

Der Branchenzuschlag: 15 Prozent schon ab der sechsten Woche

Bis Equal Pay greift, sorgt in Metall und Elektro der Tarifvertrag über Branchenzuschläge (TV BZ ME) für ein Plus obendrauf. Ausgehandelt hat ihn die IG Metall mit den Zeitarbeitsverbänden, erstmals 2012. Der Zuschlag steigt mit der Dauer, die du ununterbrochen im selben Kundenbetrieb bist:

  • nach 6 Wochen: 15 %
  • nach 3 Monaten: 20 %
  • nach 5 Monaten: 30 %
  • nach 7 Monaten: 45 %
  • nach 9 Monaten: 50 %
  • nach 15 Monaten: 65 %

Der Zuschlag rechnet sich auf das tarifliche Stundenentgelt der Zeitarbeit. Er ist kein freiwilliges Zubrot, sondern tariflich geschuldet – wenn der Betrieb tarifgebunden ist. Frag im Zweifel, welcher Tarifvertrag auf deinen Vertrag angewendet wird. Steht dort ein Branchenzuschlag, prüfe, ob die Stufe zu deiner tatsächlichen Einsatzdauer passt.

Die 18-Monats-Grenze – und was danach kommt

Das schärfste Instrument ist die Höchstüberlassungsdauer in § 1 Absatz 1b AÜG: Länger als 18 aufeinanderfolgende Monate darfst du nicht an denselben Entleiher überlassen werden. Danach ist eine echte Unterbrechung von mehr als drei Monaten nötig, bevor derselbe Betrieb dich erneut über die Zeitarbeit holen darf. Für dich ist dieser Punkt der Hebel: Ein Betrieb, der dich behalten will, steht nach spätestens anderthalb Jahren vor der Wahl – übernehmen oder gehen lassen.

Genau das ist der sogenannte Klebeeffekt. Wer sich in der Halle unentbehrlich gemacht hat, verhandelt kurz vor Ablauf der Frist aus einer starken Position. Ein Angebot zur Festanstellung ist nicht garantiert, aber der Zeitpunkt spielt dir in die Hände. Als Orientierung, was ein Festanstellungsgehalt im technischen Umfeld hergibt: Nach eigener Auswertung der aktuell auf technikjobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.07.2026) liegt der Median bei 4.757 Euro brutto im Monat. Das ist die Marke, an der du dich im Übernahmegespräch messen kannst.

Was du jetzt konkret tun kannst

Notiere dir dein Einsatzdatum und rechne die Stufen aus. Nach sechs Wochen sollte der erste Branchenzuschlag auf der Abrechnung stehen, nach neun Monaten spätestens der gleiche Lohn wie vergleichbare Stammkollegen – es sei denn, ein Branchenzuschlagstarifvertrag verschiebt das auf maximal 15 Monate. Und den 18. Monat solltest du im Kalender markieren, bevor ihn die Personalabteilung markiert.

Die Details des Einzelfalls – welcher Tarifvertrag gilt, wie Unterbrechungen zählen, was als vergleichbarer Arbeitnehmer gilt – können knifflig sein. Bei Streit lohnt der Gang zum Betriebsrat oder zur Gewerkschaft; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Quellen

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