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Probezeit

Woche sechs, nicht Monat sechs: Das Probezeit-Gespräch, das Technik-Einsteiger selbst ansetzen

Anna-Maria Inzinger
20. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Woche sechs, nicht Monat sechs: Das Probezeit-Gespräch, das Technik-Einsteiger selbst ansetzen

Sechs Wochen im Betrieb, drei Anpassungskonstruktionen abgegeben, zwei Stücklisten korrigiert. Gesagt hat dazu niemand etwas. Genau das ist der Normalfall in vielen Konstruktions- und Instandhaltungsteams: Es wird erst geredet, wenn etwas schiefläuft – oder wenn die Probezeit fast vorbei ist. Wer das Gespräch nicht selbst ansetzt, erfährt zu spät, woran er gemessen wird.

Warum Woche sechs und nicht Monat fünf

Die Rechtslage ist schnell erzählt. Ist eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs. 3 BGB „während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, … mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“ – von beiden Seiten. Ob und wie lange bei dir eine Probezeit gilt, steht im Arbeitsvertrag, teils auch im anwendbaren Tarifvertrag; günstigere Regelungen gehen vor. Mehr Paragraphen braucht es nicht.

Entscheidend ist die Rechenaufgabe dahinter. Hörst du im fünften Monat, dass deine Zeichnungen zu oft in die Korrekturschleife gehen, bleibt dir kaum Zeit, das zu ändern. Hörst du es in Woche sechs, bleiben rund vier Monate. Das ist der ganze Trick.

Vorher: Hast du überhaupt einen Plan bekommen?

Das Arbeitgebermagazin faktor A der Bundesagentur für Arbeit rät Betrieben für die ersten 100 Tage zu einem „Einarbeitungsplan mit klar definierten Schritten hin zum Ziel“ und zu einem Mentor, „eine Vertrauensperson, die bei Bedarf auch zwischen Chef und Neuzugang vermitteln kann“. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen – die Mechanik ist beim Maschinenbau-Absolventen dieselbe.

Liegt nach der ersten Woche weder Plan noch Pate vor, frag danach. Nicht als Beschwerde, sondern als Terminwunsch: „Ich würde gern 20 Minuten mit Ihnen durchgehen, welche Aufgaben ich bis wann allein übernehmen soll – und wen ich bei Rückfragen zur Fertigungsfreigabe ansprechen darf.“

Ein Punkt ist nicht verhandelbar: die Unterweisung. § 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt, dass sie „bei der Einstellung … vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten“ erfolgt und „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich“ ausgerichtet ist. Wer dich am dritten Tag ohne Unterweisung an den Prüfstand oder in die Montagehalle schickt, überspringt eine Pflicht des Arbeitgebers. Das darfst du ansprechen, und zwar sofort.

Die vier Fragen, die das Zwischengespräch tragen

Zwanzig Minuten reichen. Was du wissen willst, sind keine Befindlichkeiten, sondern Messgrößen:

  • „Welche zwei, drei Aufgaben erwarten Sie, dass ich sie am Ende der Probezeit ohne Rückfrage erledige?“ Damit bekommst du den Maßstab, nach dem entschieden wird.
  • „Woran merken Sie, dass eine Zeichnung von mir nicht mehr komplett gegengeprüft werden muss?“ Statt „Wie bin ich so?“ – eine Frage mit überprüfbarer Antwort. In der Instandhaltung lautet sie: Ab wann darf ich eine Störung allein quittieren?
  • „Wo bin ich langsamer als jemand, der hier seit einem Jahr arbeitet?“ Die Frage, die man sich nicht traut. Sie bringt die ehrlichste Antwort.
  • „Welche Schnittstelle sollte ich besser kennen – Fertigungsplanung, Einkauf oder Qualität?“ Fast immer kommt hier ein Name, eine Halle, ein Termin heraus.

Und eine Bitte zum Schluss: eine Sache, die du von Anfang bis Ende allein verantwortest. Eine Variantenkonstruktion, eine Prüfvorrichtung, die Umstellung einer Stückliste. Nichts überzeugt im sechsten Monat so wie ein Ding, das du zeigen kannst.

Fünf Zeilen danach

Schreib direkt nach dem Gespräch eine kurze E-Mail. Kein Protokoll, kein Aktenvermerk-Ton: „Danke für die Zeit. Ich habe mitgenommen: bis Ende Januar die Anpassungskonstruktionen für Baureihe X selbstständig, Einarbeitung in die Zeichnungsableitung mit Herrn Y, und ich melde mich bei der Fertigungsplanung wegen der Toleranzrückläufe.“

Diese Mail hat zwei Funktionen. Sie klärt Missverständnisse, solange sie klein sind. Und sie ist im Monat fünf dein Gesprächsleitfaden – wortwörtlich, mit Datum.

Was das mit dem Gehalt zu tun hat

Die Bandbreite beim Einstieg ist groß. In einer eigenen Auswertung der aktuell auf technikjobs.de ausgeschriebenen Stellen (Stand 20.10.2026, 10.809 Stellen, davon 76 mit Gehaltsangabe) liegt das ausgeschriebene Einstiegs- bzw. Mindestgehalt im Median bei 4.128 EUR brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 3.150 bis 5.833 EUR. Nach Fachgebiet verschiebt sich das deutlich: Logistik und Supply Chain Management kommen auf einen Median von 3.954 EUR (9 Stellen), Luftfahrttechnik auf 3.142 EUR (5 Stellen). Ein ausgeschriebenes Mindestgehalt ist dabei nicht dein tatsächliches Einstiegsgehalt, und bei einstelligen Fallzahlen ist der Median ein Hinweis, keine Garantie.

Der Punkt ist der Abstand zwischen 3.150 und 5.833. Wer nach der Probezeit über Geld reden will, braucht keine Gehaltstabelle, sondern drei Sätze darüber, was er inzwischen allein verantwortet. Die stehen in der Mail aus Woche sechs.

Also: Trag dir am ersten Arbeitstag zwei Termine selbst in den Kalender ein – einen in Woche sechs, einen in Woche achtzehn. Bei Streit um Probezeit oder Kündigung hilft dieser Text nicht weiter; dafür sind Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine fachliche Beratung zuständig. Für alles davor reicht ein Kalendereintrag.

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Quellen

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